Allgemeine Informationen:
Seit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG, Sommer 2021) ist es möglich, innerhalb einer Energiegemeinschaft den selbst erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen, zu speichern und/oder zu verkaufen. Als Mitglied einer Energiegemeinschaft haben Sie aber weiterhin auch Ihren frei gewählten Energieliefervertrag und Ihren Netznutzungsvertrag, da die Energiegemeinschaft Ihre Versorgung aus dem öffentlichen Netz nicht gänzlich ersetzen kann. Zusätzlich besteht ein Vertragsverhältnis/Mitgliedschaftsverhältnis zwischen Ihnen und der Energiegemeinschaft.
Das bringt die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft (EEG)
- Klimaschutz: Bewusstseinsbildung, lokale Energieerzeugung
- Wirtschaftliche Vorteile: regionale EEG: -28% auf Netznutzungs- und Verlustentgelte, Entfall Erneuerbaren-Förderbeitrag & Elektrizitätsabgabe f. PV-Strom, Strompreis an den regionalen Bedingungen der EEG angepasst
- Gemeinschaft stärken
Schritte zur Mitgliedschaft:
- Der EEG Pre-Check: Zählpunkt bekannt geben zur Nahbereichsabfrage: info@energiegemeinschaft-stainz.at und wir geben dann Feedback, ob Sie im Versorgungsgebiet der Energiegemeinschaft liegen. Wenn ja, dann bitte:
- Die EEG – Beitrittserklärung ausfüllen und zurücksenden
- Beim Netzbetreiber ein Benutzerkonto anlegen/registrieren
- Über den Netzbetreiber den Smart Meter einstellen bzw. installieren lassen
- Die EEG – Energie- u. Leistungsbezugsvereinbarung unterschreiben und (wenn PV-/PVT-Anlage vorhanden) die Vereinbarung über Lieferung von Überschussstrom unterschreiben
- Beim Netzbetreiber online der Energiedatenfreigabe zustimmen